Heute, am 3.6.25, kann sich die AfD wieder im Mittelpunkt eines dörflichen Gemeinwesens ‚bürgernah‘ präsentieren:
In Bergen wird sie sich vor dörflicher Kulisse als akzeptierten Teil der Bevölkerung wähnen dürfen und visuelle Social Media Dividende einfahren, wenn sie sich dort trifft, um sich auf die Wahl des oder der neuen Traunsteiner Landrat*in vorzubereiten.
Doch wie kommt es, dass eine, vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte Partei (die die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gegen Muslim*innen und als nicht rein deutsch wahrgenommene Menschen immer weiter zuspitzt) , Räume, die jedoch von der gesamten Bevölkerung finanziert werden, überhaupt bekommt?
Natürlich arbeiten die Anbieter von Versammlungssälen marktwirtschaftlich, natürlich müssen Verträge eingehalten werden (der Kontraktionszwang gilt, solange die Abmachung ohne falsche Angaben und mit Berücksichtigung der sich entwickelnden Sicherheitslage entstanden ist).
Ob sich die Anbieter der Säle eine privatrechtliche Hausordnung oder eine öffentlichrechtliche Satzung , die bestimmte Nutzungen ausschließen kann, gegeben haben, liegt natürlich bei ihnen und schlussendlich bei dem jeweiligen Gemeinderat. Jedoch auch der bayerische Freistaat ermöglicht es, eine sog. Nutzungssperrfrist vier Wochen vor den Wahlen für öffentliche kommunale Räume einzurichten, worauf er seine Kommunen vor der Bundestagswahl ’25 auch hinwies.
Eine weiteres von manchen Experten empfohlenes Vorgehen: Einfach die fotogenen Fassaden und Innenwände des jeweiligen Saals mit Bannern und Plakaten, die zB. unser Grundgesetz oder die Diversität der Kommune feiern, verschönern und so den Tiktok Backdrop eindeutiger framen. Das können natürlich zudem auch die Nachbar*innen eines solchen Saals machen, wie beim Hoecke Besuch in Minadorf vor kurzem geschehen.
Zudem ist es auch möglich, Versammlungen abzuhalten, um Gegenstimmen sicht- und hörbar zu machen, denn immer wieder betont die Forschung, dass Gegenrede wirkt.
„Jede Prüfung, ob die räumliche Nutzung durch die AfD überhaupt so gestattet werden muss, ist nicht nur legitim, sie ist auch lobenswert und von Grund auf demokratisch.“ sagt dazu das Bündnis gegen Rechte Hetze Rosenheim. „Wir wünschen den Kommunen und ihren Bewohner*innen, ob so groß wie Rosenheim oder so klein wie Grassau, weiterhin viel Kreativität und Kraft zum gemeinsamen Schutz unserer Demokratie und Werte! „